Datenschutz

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der AnneBreitner GmbH

Stand: 01.01.2026

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der AnneBreitner GmbH (im Folgenden „Auftragnehmerin“) und ihren Kund:innen (im Folgenden „Auftraggeber:in“) über Beratungsleistungen sowie Trainings-/Workshop-Leistungen, einschließlich Vor- und Nachbereitungsleistungen, Begleitmaterialien und Dokumentation.

1.2. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber:in werden nur dann, und insoweit, Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3. Diese AGB gelten auch für künftige Vertragsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf.

2. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

2.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Konzept, der Auftragsbestätigung oder der von beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung (zusammen „Vertragsunterlagen“).

2.2. Die Auftragnehmerin erbringt Dienstleistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, sorgfältig, unabhängig und weisungsfrei. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird – sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert – nicht geschuldet.

2.3. Die Auftraggeber:in stellt zeitgerecht und vollständig alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Entscheidungen, Zugänge, Daten sowie Ansprechpersonen zur Verfügung und sorgt für erforderliche Mitwirkungshandlungen. Der Auftraggeber:in hat insbesondere die organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ungestörte und rasche Erfüllung des Beratungsauftrags ermöglichen. Verzögerungen und Mehraufwände aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten der Auftraggeber:in.

2.4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und Dritte (Subunternehmer:innen) unter Wahrung der Vertraulichkeit und Datenschutzvorgaben heranzuziehen.

3. Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests)

3.1. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung (E-Mail ausreichend), in der insbesondere Auswirkungen auf Termine, Vergütung und Verantwortlichkeiten festgehalten werden.

3.2. Bis zur Einigung über die Änderungen führt die Auftragnehmerin die Leistungen nach den bestehenden Vertragsunterlagen fort.

4. Termine und Verzug

4.1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als fix vereinbart wurden. Fristen verlängern sich angemessen, wenn Voraussetzungen, die für die Leistungserbringung notwendig sind und von der Auftraggeber:in zu schaffen sind, nicht rechtzeitig vorliegen oder sich außerhalb des Einflussbereiches der Auftragnehmerin Verzögerungen ergeben (z. B. Krankheit, höhere Gewalt, Streiks, behördliche Anordnungen).

4.2. Gerät die Auftragnehmerin in Verzug, ist ihr eine angemessene Nachfrist zu setzen. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges bestehen nur nach Maßgabe von Punkt 11.

5. Vergütung, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen

5.1. Vergütungen verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – in EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Abgerechnet wird – je nach Einzelvereinbarung – nach Zeit- und Materialaufwand (T&M) zu den vereinbarten Tagessätzen (1 Tagsatz = 8 Stunden), Stundensätzen oder als Pauschale gemäß Vertragsunterlagen.

5.2. Reise- und Aufenthaltskosten sowie sonstige Auslagen (z. B. Mieträume, Technik, Teilnehmerunterlagen) werden nach tatsächlichem Anfall gegen Nachweis gesondert verrechnet, sofern nicht ausdrücklich in der Pauschale enthalten. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, werden Reise- und Fahrtkosten wie folgt verrechnet:

  • Nächtigungskosten (Kosten eines ortsüblichen 4-Sterne-Hotels) und Fahrtkosten (Bahn: 1. Klasse, Flug: Economy, über 4 Stunden Flugzeit Business-Class, Mietwagen, Taxi) in Höhe des tatsächlichen Aufwands.
  • Reisen mit dem PKW: 0,42/km amtliches Kilometergeld

5.3. Allfällige Barauslagen (zb …) werden de Auftraggeber:in gesondert verrechnet.

5.4. Die Auftragnehmerin wird ihre Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart ist, monatlich zum Monatsende abrechnen. Rechnungen sind binnen 14 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassospesen verrechnet. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, laufende Leistungen bis zur Zahlung fälliger Beträge auszusetzen.

5.5. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen der Auftraggeber:in sind ausgeschlossen.

5.6. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistungen nach Auftragsbeginn aus Gründen, die in die Sphäre der Auftraggeber:in fallen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Auftragnehmerin, behält Letztere den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars oder Tagsatzes ist das Honorar für die gesamte Stundenanzahl bzw. Tageszahl, die für die gesamte vereinbarte Beratungsleistung zu erwarten gewesen wäre, zu leisten.

6. Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

6.1. Alle Rechte an im Rahmen der Leistungserbringung geschaffenen oder überlassenen Werken, Konzepten, Methoden, Modellen, Tools, Analysen, Dokumentationen, Trainingsunterlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen (zusammen „Arbeitsergebnisse“) verbleiben bei der Auftragnehmerin bzw. deren Lizenzgeber:innen.

6.2. Die Auftraggeber:in erhält – sofern nicht anders vereinbart – ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an den für die interne Nutzung bestimmten Arbeitsergebnissen. Eine Nutzung für Schulungszwecke außerhalb des eigenen Unternehmens, eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

6.3. Vorbestehende Rechte (Background IP) der Parteien bleiben unberührt. Open-Source-Komponenten werden gemäß den jeweils geltenden Lizenzbedingungen bereitgestellt.

7. Vertraulichkeit und Referenznennung

7.1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zuge der Zusammenarbeit bekannt werdenden, als vertraulich bezeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus für fünf (5) Jahre.

Die Auftraggeber:in ist von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber allfällige Erfüllungsgehilfen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Geheimhaltungsverpflichtung jedoch auf diese zu überbinden und haftet für Verstöße der Erfüllungsgehilfen wie für einen eigenen.

7.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Namen und das Logo der Auftraggeber:in sowie eine kursorische Leistungsbeschreibung (ohne Offenlegung vertraulicher Informationen) in Referenzlisten und Präsentationen zu führen. Die Auftraggeber:in kann dem aus sachlichen Gründen schriftlich widersprechen.

8. Datenschutz

8.1. Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und DSG). Soweit die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO.

8.2. Die Auftraggeber:in ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten an die Auftragnehmerin und für die Informationspflichten gegenüber Betroffenen.

9. Gewährleistung

9.1. Die Auftragnehmerin erbringt Dienstleistungen. Für Werkleistungen gelten zusätzlich die gesetzlichen Bestimmungen. Die Beratungsleistungen beruhen auf Branchenerfahrungswerten. Die Entscheidung, ob Handlungsempfehlungen umgesetzt werden, obliegt ausschließlich der Auftraggeber:in. Es wird keine Verantwortung für die Umsetzung von Handlungsempfehlungen übernommen.

9.2. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung bzw. Abnahme schriftlich mitzuteilen, andernfalls gelten Leistungen als genehmigt. Bei berechtigten Mängeln verbessert die Auftragnehmerin nach eigener Wahl nach oder erbringt die Leistung erneut. Darüber hinausgehende Ansprüche richten sich nach Punkt 11.

10. Schutz vor Abwerbung

10.1. Die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und sechs (6) Monate danach keine Mitarbeiter:innen oder wesentlichen Subunternehmer:innen der Auftragnehmerin ohne deren Zustimmung abzuwerben oder zu beschäftigen. Bei Zuwiderhandeln wird eine angemessene, der Höhe nach gerichtlich überprüfbare Vertragsstrafe fällig.

11. Haftung

11.1. Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur für Personenschäden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

11.2. Die Haftung der Auftragnehmerin ist – ausgenommen bei Personenschäden – der Höhe nach je Schadensfall auf 100 % der Nettoauftragssumme des betroffenen Einzelauftrags begrenzt; bei Dauerschuldverhältnissen auf die Nettovergütung der letzten sechs (6) Monate vor Schadenseintritt. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

11.3. Ansprüche verjähren binnen zwölf (12) Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

12. Dauer des Vertrags, Beendigung, Kündigung und Stornobedingungen

12.1. Das Vertragsverhältnis wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Dauer begründet.

12.2. Ordentliche Kündigung: Bei Dauerschuldverhältnissen können beide Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier (4) Wochen zum Monatsende kündigen, sofern in den Vertragsunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist.

12.3. Außerordentliche Kündigung: Beide Parteien sind zur Kündigung ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere bei schwerwiegender Vertragsverletzung nach ergebnisloser angemessener Nachfristsetzung, bei Zahlungsverzug trotz Mahnung sowie bei Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse.

12.4. Storno von Beratungsleistungen (Einzeltermine): Bis 10 Kalendertage vor Termin kostenfrei; bis 5 Kalendertage 50 % des vereinbarten Tagessatzes; danach 100 %. Bereits angefallene Spesen sind zu ersetzen.

12.5. Storno von Trainings/Workshops: Bis 20 Kalendertage vor Termin kostenfrei; bis 10 Kalendertage 50 % der Pauschale/Teilnahmegebühren; danach 100 %. Bei Umbuchung auf einen Ersatztermin entfällt die Stornogebühr, sofern der Ersatztermin innerhalb von 90 Tagen stattfindet.

12.6. Ersatztermine und Teilnehmerwechsel sind – vorbehaltlich verfügbarer Kapazitäten – möglich. Mehrkosten (z. B. Raum-/Technikumlagen) trägt die Auftraggeber:in.

13. Nutzungs- und Teilnehmerbedingungen für Trainings

13.1. Die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass Teilnehmer:innen die Hausordnung, Sicherheitsvorschriften sowie die Anweisungen der Trainer:innen beachten. Die Auftragnehmerin kann Teilnehmer:innen aus wichtigem Grund von der Teilnahme ausschließen.

13.2. Unterlagen, Foliensätze, Handouts und digitale Inhalte zu Trainings sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für die persönliche bzw. interne Nutzung der Teilnehmer:innen bestimmt. Aufzeichnungen (Audio/Video/Screenshots) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

13.3. Bei Online-Formaten stellt die Auftraggeber:in die erforderliche technische Infrastruktur. Ausfälle von Fremdsystemen (z. B. Videokonferenzplattform des Auftraggebers) liegen außerhalb der Verantwortung der Auftragnehmerin.

14. Höhere Gewalt (Force Majeure)

14.1. Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei (z. B. Naturereignisse, Epidemien/Pandemien, behördliche Maßnahmen, Krieg, Arbeitskämpfe, Ausfall kritischer Infrastrukturen) befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten. Die Parteien werden sich über notwendige Anpassungen (Termine, Leistungen, Vergütung) abstimmen.

15. Compliance, Ethik und Interessenkonflikte

15.1. Die Parteien beachten geltende Gesetze, insbesondere Anti-Korruptions-, Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften. Die Auftragnehmerin informiert die Auftraggeber:in über erkannte Interessenkonflikte und ergreift geeignete Maßnahmen zu deren Handhabung.

16. Kommunikation, Dokumentenrückgabe und Zurückbehaltungsrecht

16.1. Vertragliche Erklärungen können – sofern nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart ist – per E-Mail erfolgen.

16.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Kopien von überlassenen Unterlagen und Arbeitsergebnissen in den Projektakten zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzubewahren; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

16.3. Ein Zurückbehaltungsrecht an Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Zahlung bleibt vorbehalten.

17. Rechte an Marken und Werken

17.1. Die Marken, Logos und Unternehmenskennzeichen der Auftragnehmerin dürfen nur mit deren vorheriger schriftlicher Zustimmung verwendet werden.

17.2. Die Urheberrechte und sonstigen Rechte an den von der Auftraggeber:in, ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten erbrachten Leistungen verbleiben bei der Auftraggeber:in. Sie dürfen von der Auftraggeber:in während und nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für die vom jeweiligen Beratungsvertrag umfassten Zwecke verwendet und verwertet werden.

17.3. Verletzungen gegen diese Bestimmungen berechtigen die Auftraggeber:in zur außerordentlichen Kündigung gem. Punkt 12.2. Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, bleibt hievon unberührt.

18. Schlussbestimmungen

18.1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Wien.

18.2. Schriftform, Teilnichtigkeit: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

18.3. Rangfolge: Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: (1) Einzelvertrag/Work Order/Angebot mit Leistungsbeschreibung, (2) diese AGB, (3) sonstige Anlagen.

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